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Elektronisches Rezept

Seit 01.01.2024 werden für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen keine Rezepte für Medikamente mehr ausgedruckt. Es erfolgt die elektronische Übermittlung des Rezeptes. Sie können das Medikament, nachdem der Arzt das Rezept elektronisch signiert hat (am Folgenachmittag bzw. Folgevormittag), 4 Wochen lang in jeder Apotheke unter Vorlage Ihrer Versichertenkarte abholen.

Zuvor muss einmal pro Quartal die Versichertenkarte bei uns eingelesen worden sein. Für alle folgenden Rezepte im gleichen Quartal können Sie uns dann per Telefon oder Mail oder auch schriftlich bescheid geben. Diese Folgeverordnungen sind, wie auch zuvor, nur bei bekannten, in Ihrem Medikamentplan hinterlegten Medikamenten möglich. Andernfalls muss vor Ort mit einem Arzt gesprochen werden.

Bei Hausbesuchpatienten finden wir eine andere Lösung. Sprechen Sie uns an.

Das elektronische Rezept funktioniert aktuell nur bei gesetzlich Versicherten und für Medikamente. Hilfsmittel, Verbandmaterialien, Betäubungsmittel und alle privat zu zahlenden Medikamente werden zunächst weiterhin auf Papierrezept verordnet.

Erkältungserkrankungen / telefonische Krankschreibungen

Bei Erkältungssymptomen führen Sie bitte zunächst selbst einen Covid-Schnelltest zu Hause durch. Sofern dieser negativ ist, dürfen Sie mit Maske in die Akutsprechstunde kommen oder nehmen per Telefon oder Mail Kontakt zu uns auf.

Es können keine Covid-Schnelltests in der Praxis angeboten werden. Covid-PCR-Abstriche werden nur in Ausnahmefällen nach ärztlicher Einschätzung durchgeführt.

Bekannte Patientinnen und Patienten können bei leichten Erkrankungen für bis zu 5 Kalendertage nach telefonischer Behandlung krankgeschrieben werden.