Folgeverordnungen, Überweisungen, Terminvereinbarungen

Voraussetzung für diese Leistungen ist die quartalsbezogene persönliche Vorlage Ihrer Versichertenkarte in der Praxis. Dazu ist kein Termin erforderlich.
Danach können Sie Folgerezepte, Routine- und Folgeüberweisungen sowie Termine gerne telefonisch, per E-Mail oder in Papierform anfordern bzw. vereinbaren.
Wir bitten darum, Folgerezepte einmalig im Quartal gebündelt für einen Dreimonatszeitraum anzufordern.
Wir kümmern uns dann zuverlässig um Ihre Anliegen. Von diesbezüglichen Nachfragen bitten wir abzusehen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!